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Covid 19 Massnahmen in der Schweiz

Aktuelle Covid-19-Massnahmen in der Schweiz: Sicherheit bei Veranstaltungen und in der Hotellerie

Die Corona-Pandemie verursacht zahlreiche Einschränkungen im täglichen Leben. Welche Auflagen müssen Betreiber von Hotels und Restaurants beachten? Worauf kommt es bei der Planung von Veranstaltungen und Seminare an? Wir haben die Informationen über den aktuellen Stand bei Indoor-Veranstaltungen!

Inhaltsverzeichnis

    In geschlossenen Räumen besonders wichtig: Anzahl der Besucher und Gäste

    Generell sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt. Es gelten aber bestimmte Regeln, wie viele Gäste oder Besucher sich gleichzeitig in einem Raum aufhalten dürfen. Der Schweizer Bundesrat hat mit Beschluss vom 19. Juni 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weiter gelockert.

    So gilt ab dem 22. Juni 2020, dass Veranstaltungen mit 1.000 Personen grundsätzlich stattfinden können, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden. Vor allem ist zu beachten, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen 300 Menschen nicht übersteigt. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass diese Regel eingehalten wird.

    Der Bundesrat empfiehlt eine Einteilung in Sektoren. Für Veranstaltungen in Innenräumen heisst das: Nicht mehr als 300 Personen in einem Raum! Selbstverständlich ist diese Vorsichtsmassnahme auch in Restaurants, bei Seminaren und Events zu beachten. Grossveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis voraussichtlich Ende August verboten.

    Im Hotelrestaurant, im Frühstücksraum und in anderen Gemeinschaftsräumen dürfen sich also bis zu 300 Personen aufhalten. Wir achten darauf, dass unsere Gäste die Abstandsregeln einhalten - z.B. indem wir die Tische richtig platzieren.

    Die endgültige Entscheidung, ob Veranstaltungen in dieser Grössenordnung erlaubt sind, liegt bei den jeweiligen Kantonen. Die Kantonsverwaltung kann, abhängig von den aktuellen Fallzahlen, einschränkende Massnahmen verordnen. Für uns als Hotelier oder Veranstalter ist immer der Einzelfall massgeblich: Wir müssen bedenken, dass wir die Verantwortung tragen.

    Die Sicherheit unserer Gäste und Teilnehmer hat oberste Priorität. Wir können vorsorgen, dass sich unsere Gäste nicht nur sicher fühlen, sondern dass das Infektionsrisiko tatsächlich in hohem Masse reduziert wird.

    Im Freien kann die Regelung grosszügiger gehandhabt werden als in geschlossenen Räumen. Wie die Untersuchungsergebnisse aus mehreren Studien zeigen, spielt die Belüftung eine grosse Rolle. Auch die Abstände zwischen den einzelnen Personen sind als vorbeugende Massnahme entscheidend. Nach wie vor gilt, dass die Hygieneregeln eingehalten werden müssen.

    Händedesinfektion

    Lockerungen im Vergleich mit den bisherigen Massnahmen

    Das Corona-Virus wird das Leben noch weiterhin beeinflussen. In der Schweiz haben die bisherigen Massnahmen eine gute Wirkung gezeigt. Nun liegt es an allen Veranstaltern und Hoteliers, dass die Entwicklung auch in Zukunft positiv verläuft. Nachfolgend finden Sie einen Überblick, welche Lockerungen, Massnahmen und Schutzkonzepte derzeit gelten.

    • Das Versammlungsverbot von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum ist aufgehoben.
    • Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 300 Personen sind erlaubt. Ebenfalls zulässig sind Veranstaltungen mit mehr als 300 bis 1.000 Personen, wenn eine Unterteilung in Sektoren stattfindet. In den jeweiligen Bereichen dürfen sich bis zu 300 Personen gleichzeitig aufhalten.
    • Beim Aufenthalt und während der Konsumation in Restaurants, Cafés und Bars ist die Sitzpflicht aufgehoben. Buffets und Stehtische sind wieder möglich.
    • Es gibt keine Beschränkung der Öffnungszeiten für Gastronomiebetriebe mehr. Der Mindestabstand wird von zwei Metern auf 1,5 Meter verringert.
    Am 22. Juni wechselte die Schweiz von der "ausserordentlichen Lage" auf die Stufe "besondere Lage" gemäss Epidemiegesetz.

    Damit die Eindämmung des Ansteckungsrisikos weiterhin erfolgreich verläuft, gelten nach wie vor diese Massnahmen:

    • Abstand halten ist eine der wichtigsten Vorbeugungsmassnahmen. Wir können selbst dafür sorgen, dass der Abstand von 1,5 Metern so gut wie möglich eingehalten wird. Wir achten dabei auf die Abstände zwischen den Tischen. Wenn wir Stehtische verwenden, ist schon bei der Platzierung der einzelnen Tische ein Mindestabstand wichtig.
    • Sollte es schwierig sein, den Mindestabstand einzuhalten, wird das Tragen von Masken empfohlen.
    • Regelmässiges Händewaschen bleibt eine wichtige Massnahme. Desinfektionsmittel müssen bereitstehen, kritische Bereiche müssen regelmässig desinfiziert werden.
    • Wir achten darauf, dass Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen nicht am Arbeitsplatz erscheinen! Wenn eindeutige Symptome vorliegen, sind Covid-19-Tests sinnvoll.
    • Für die Sicherheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter spielen die Kontaktdaten eine wesentliche Rolle. Wenn die Kontaktdaten vorliegen, ist ein effizientes Nachverfolgen möglich, falls doch ein Verdacht auftreten sollte.
    • Selbstverständlich müssen Mitarbeitende und Besucher eine angeordnete Isolation oder Quarantäne einhalten.

    So erleichtern wir unseren Gästen und Mitarbeitern die Einhaltung der Massnahmen

    Gute Informationen sind immer hilfreich. Ob auf der Webseite unseres Hotels, bei der Tischreservierung, der Einladung zu einem Seminar oder der Werbung für ein Event: Wir informieren immer über die aktuellen Massnahmen. Wir weisen darauf hin, welche Vorsichtsmassnahmen wir zum Schutz unserer Besucher treffen. Verständnis setzt Vertrauen voraus - und das wollen wir mit ehrlichen, transparenten Infos erreichen.

    Darüber hinaus sorgen wir mit deutlich sichtbaren Hinweisen dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Kein Befehlston, sondern wieder eine freundliche Bitte, dann treffen wir auch auf viel Verständnis und Einsicht. Wenn es eng werden sollte, können wir mit Trennwänden für mehr Sicherheit sorgen.

    Abtrennungen aus Plexiglas sind optisch kaum störend, verringern aber beim Sprechen, Niesen oder Husten die Ausbreitung von Tröpfcheninfektionen. Transparente Trennwände erweisen sich auch bei Seminaren als hilfreich. So bleibt die Atmosphäre im Raum angenehm, obwohl die Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Regelmässiges Lüften gilt ebenfalls als gute Prophylaxe.

    Abschliessend: Veranstaltungen, Seminare, Events, Restaurantbesuche und Hotelaufenthalte sind in der Schweiz wieder fast ohne Einschränkungen möglich. Natürlich setzen wir in unserem Hotel in Altstetten alle aktuell geltenden Hygienemassnahmen vorschriftsmässig um, unsere Mitarbeiter werden regelmässig geschult und sogar ein eigenes Covid-19 Sicherheitskonzept wurde entwickelt. Zusammen mit unseren Mitarbeitenden gelingt es, unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt in einer harmonischen Atmosphäre zu bieten!

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